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Begrenzung der LeistungsfreiheitIn der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer nach
§ 2 b Abs. 1 AKB (Obliegenheiten vor dem Schadenfall) zu erfüllenden Obliegenheit oder
bei Gefahrerhöhung auf maximal 5.000 EUR beschränkt.
KFZ Versicherung im Vergleich
Im Hinblick auf vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen im Versicherungsfall sieht § 7 V AKB folgende Begrenzungen vor:
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Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
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